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Ehrenkodex 


Ehrenkodex ("Code of Ethics")ReTurn - Forum Restrukturierung und Turnaround ManagementPräambelGRUNDSATZ IRegel 1.1 Berufliche RahmenbedingungenRegel 1.2 FachkompetenzRegel 1.3 VerhaltenRegel 1.4 Kontinuierliches LernenGRUNDSATZ IIRegel 2.1 Berufliche VerantwortungRegel 2.2 UnabhängigkeitRegel 2.3 FachkenntnisseRegel 2.4 Objektivität und AufrichtigkeitRegel 2.5 IntegritätRegel 2.6 Bonus FeesRegel 2.7 - KapitalbeteiligungenGRUNDSATZ IIIRegel 3.1Regel 3.2Regel 3.3Regel 3.4Regel 3.5Regel 3.6Regel 3.7

Ehrenkodex ("Code of Ethics")


ReTurn - Forum Restrukturierung und Turnaround Management

Bei Eintritt in das Forum Restrukturierung und Turnaround (ReTurn) muss jedes neue Mitglied eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben, mit der es sich dem offiziellen Ethikcode des Forum Restrukturierung und Turnaround Management (ReTurn) verpflichtet, der die Normen in Bezug auf Professionalität, Integrität und Fachkompetenz für die Restrukturierungsberatung näher spezifiziert.

Präambel

Mitglieder des Forum Restrukturierung und Turnaround Management (ReTurn) sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in den Bereichen Turnaround-Management, Krisenmanagement und Restrukturierungen den höchsten Standards an Professionalität, Integrität und Fachkompetenz verpflichtet. Die folgenden Prinzipien gelten als Richtlinien für das Verhalten der Mitglieder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Die Projekte, die wir abwickeln, sind sehr unterschiedlich, facettenreich und teilweise komplex. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, ein umfassendes Regelwerk mit Verhaltensregeln für jede nur mögliche Situation aufzustellen. Um jedoch grobe Richtlinien vorzugeben und Klarheit zu schaffen, haben wir unseren eigenen Ethikcode entworfen und zu Papier gebracht.

Dieser Code besteht aus ethischen Grundsätzen und Regeln. Grundsätze geben grobe Verhaltensregeln vor. Regeln sind spezifische Verhaltensregeln, an die sich die Mitglieder bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit halten sollen.

GRUNDSATZ I

Allgemeine Verantwortung und berufliche Rahmenbedingungen.

Mitglieder sollen den Wissensaufbau und Wissenstransfer im Bereich Turnaround-Management, Krisenmanagement und Restrukturierungen innerhalb der Organisation unterstützen, die Organisation respektieren und zu ihrem weiteren Wachstum beitragen. 

Regel 1.1 Berufliche Rahmenbedingungen

Mitglieder, die an diesen Ethikcode gebunden sind, sind solche, die Management und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, Schuldner, Gläubiger oder andere Parteien erbringen, die durch ein in wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten befindliches Unternehmen betroffen sind. Diese Tätigkeiten bringen für die Mitglieder eine Vielzahl von Aufgabenstellungen und Problemen mit sich. Mitglieder sollen dabei darauf achten, dass sie nur jene Tätigkeiten und Dienstleistungen durchführen, für welche sie auch die Berufsbefugnis haben.

Regel 1.2 Fachkompetenz

Mitglieder sollen bestrebt sein, ständig ihre Fachkenntnisse sowie die Effektivität und Qualität ihrer Arbeit zu verbessern. Sie sollen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die Aufgaben korrekt, sorgfältig und verantwortungsbewusst wahrnehmen.

Regel 1.3 Verhalten

Mitglieder sollen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nach den jeweiligen Gesetzen handeln.

Regel 1.4 Kontinuierliches Lernen

Mitglieder sollen an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen, um ihre Fachkenntnisse laufend zu verbessern und zu erweitern.

GRUNDSATZ II

Verantwortung gegenüber dem Kunden.

Mitglieder sollen ihre Kunden aus einer unabhängigen Position heraus kompetent und professionell beraten. Weiters sollen sie alle relevanten Umstände für den Kunden objektiv und unbefangen beurteilen.

Regel 2.1 Berufliche Verantwortung

(A) Mitglieder sollen ihre Projekte nach bestem Wissen und Gewissen durchführen.

(B) Mitglieder sollen nicht mit einem Projekt beginnen, solange der Kunde sich nicht mit den Zielen, dem Umfang, der Vorgehensweise und dem Honorar einverstanden erklärt hat.

(C) Mitglieder sollen keine Projekte annehmen, die sie aufgrund anderer Verpflichtungen nicht in einem angemessenen Umfang abwickeln können.

Regel 2.2 Unabhängigkeit

Mitglieder sollen alleine dem Kunden verpflichtet sein und sollen ihre Unabhängigkeit von anderen involvierten Parteien bewahren, um Interessenskonflikte und somit Kompromisslösungen zu vermeiden. Vor Auftragsannahme sollen Mitglieder alle finanziellen Verbindungen zu anderen beteiligten Parteien offen legen, die die Objektivität beeinträchtigen könnten. Ist der Kunde ein Unternehmen oder eine Organisation in wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten, sollte die Offenlegung sämtliche Beziehungen zu den Eigentümern, Gläubigern oder Kunden umfassen, sowie auch die Beziehungen zu potentiellen Kreditgebern oder Käufern. Mitglieder sollen Interessenskonflikte oder den Anschein von Interessenskonflikten vermeiden.

Regel 2.3 Fachkenntnisse

Mitglieder sollen Aufträge nicht übernehmen, für die das erforderliche Wissen, Können und die entsprechende Erfahrung fehlt.

Regel 2.4 Objektivität und Aufrichtigkeit

(A) Mitglieder sollen potentielle Kunden nicht in die Irre führen in Bezug auf die Ergebnisse, die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Mitglieds erzielt werden können.

(B) Mitglieder sollen keine Lösungen vorschlagen noch Empfehlungen abgeben, die unrealistisch bzw. praktisch nicht umsetzbar sind. Die Natur der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die möglichen Auswirkungen dieser Maßnahmen sollen dem Kunden kommuniziert werden.

Regel 2.5 Integrität

(A) Mitglieder sollen keine vertraulichen Daten über ihre Kunden weitergeben bzw. diese nicht zu ihrem persönlichen Vorteil verwenden.

(B) Mitglieder sollen für einen Kunden keine Daten und Informationen eines vorhergehenden Kunden verwenden, ohne sich vorher die Zustimmung des ursprünglichen Kunden eingeholt zu haben.

Regel 2.6 Bonus Fees

Mitglieder dürfen leistungsabhängige Boni oder andere Bonus Fees vereinbaren.

Regel 2.7 - Kapitalbeteiligungen

(A) Dem Forum Restrukturierung und Turnaround (ReTurn) sind die Schwierigkeiten bewusst, die mit einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen in wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten, das Kunde ist, einhergehen.

(B) Falls ein Mitglied eine direkte oder indirekte Beteiligung an einem Kunden besitzt oder erwirbt, soll diese Beteiligung den Gläubigern und Eigentümern des Kunden in angemessener Zeit bekannt gegeben, eine neue Beteiligung vor Projektbeginn verhandelt, bzw. ein zusätzlicher Anteilserwerb nicht während eines laufenden Projekts abgeschlossen werden.

(C) Sollte eine Kapitalbeteiligung an einem Kunden dazu führen, dass das Mitglied die Kontrolle über den Kunden erhält, sollen die Bedingungen und Umstände des Anteilserwerbs vor Beginn des Projekts schriftlich dargelegt werden. Um zu bestimmen, ob ein Mitglied Kontrolle über einen Kunden hat, werden auch

Kapitalbeteiligungen am Kunden von mit dem Mitglied verbunden Unternehmen zu den direkten Beteiligungen des Mitglieds hinzugezählt. Das Mitglied soll darauf bestehen, dass der Kunde einen Rechtsberater in Anspruch nimmt, der den Kunden bei den Verhandlungen im Zuge einer Kapitalbeteiligung und bei der entsprechenden Dokumentation der Transaktion unterstützt.

GRUNDSATZ III

Verpflichtungen gegenüber dem Berufsstand und den Kollegen.

Mitglieder sollen die Integrität und Würde des Berufsstandes hochhalten.

Regel 3.1

Es liegt in der Verantwortung der Mitglieder bei Beratungsprojekten mit Integrität zu handeln, die Ziele und Programme dieser Vereinigung zu unterstützen und um einen respektvollen Umgang bemüht zu sein.

Regel 3.2

Ein Mitglied soll einen Kunden nicht an einen Kollegen für ein Vermittlungsentgelt weitergeben noch am Honorar mitpartizipieren, das dieser Kollege erhält. Zu diesem Zweck wird unter „Kollege" jedoch nicht ein Partner des Mitglieds verstanden, der Anteilseigner oder Angestellter eines mit dem Mitglied verbundenen Unternehmens ist, noch ein unabhängiger Subunternehmer, der durch einen exklusiven, schriftlichen Vertrag an das Mitglied oder an ein mit dem Mitglied verbundenen Unternehmen gebunden ist.

Regel 3.3

Ein Mitglied, das einen Kunden an ein weiteres Mitglied weitergibt, soll weder irgendwelche Verpflichtungen für das Mitglied, das den Kunden erhält, eingehen noch die Qualifikation und Erfahrung des Mitglieds ungenau oder unrichtig darstellen.

Regel 3.4

Mitglieder sollen im Zuge der Akquisition neuer Projekte ihre Referenzen und Fähigkeiten nicht unrichtig darstellen.

Regel 3.5

Mitglieder sollen bei der Bewerbung um Aufträge anderen Mitgliedern, die sich ebenfalls um diesen Auftrag bemühen, weder die Kompetenz absprechen noch falsche Aussagen über sie treffen.

Regel 3.6

Mitglieder sollen nicht den Eindruck vermitteln, dass die reine Mitgliedschaft im Forum Restrukturierung und Turnaround (ReTurn) eine Empfehlung darstellt oder eine Mindestqualifikation garantiert.

Regel 3.7

Mitglieder sollen offen darlegen, dass sie sich zu diesem Ethikcode bekennen.

ReTurn ist seit Ende April 2015 das 50.Chapter der TMA.


Über ReTurn

ReTurn ist das unabhängige Experten-Forum für Restrukturierungen, Sanierungen und Turnarounds. Dadurch gibt es erstmalig auch in Österreich eine Plattform, auf der sich Restrukturierungsmanager, Banker, Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater, Investoren und Rechtsanwälte professionell mit dem Thema Restrukturierung befassen.


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