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Presse
Restrukturierungsexperten warnen vor Überhitzung der Wirtschaft
18.06.2021, Presseaussendung Return
- Förderungen führen bereits jetzt zu Überhitzung der der Wirtschaft und gefährden eine gesunde Entwicklung der Wirtschaft
- Nur noch wenige Geschäftsmodelle benötigen Fortsetzung der Förderungen
- Plan für fiktive Eigenkapitalverzinsung ist positiver Schritt zur Stärkung der Unternehmen, rascher Beschluss des neuen Insolvenzrechtes bringt ebenfalls Schritt nach vorne
Nach der Krise ist ein rascher Kurswechsel bei Förderungen und eine rasche Umsetzung von Reformen zur Stärkung der Unternehmen notwendig. Die geplante Einführung von fiktiven Eigenkapitalzinsen, zur Stärkung der Eigenkapitaldecke von Unternehmen, ist dabei ein erster wichtiger Schritt, betonen die Restrukturierungsexperten von ReTurn, Österreichs größtem Verband für Sanierung und Restrukturierung. Die Effekte der Coronakrise und der Unterstützungszahlungen auf Wirtschaft und Finanzen sind erheblich: Österreichs Wirtschaftsleistung in Österreich ist 2020 nicht nur um 6,6 Prozent zurückgegangen und es wurden Covid 19-Hilfsmaßnahmen des Bundes im Gesamtumfang 11,7 Prozent des BIP bereitgestellt. Die Verschuldung des Staates ist laut Statistik Austria um 13,4 %-Punkte auf 83,9% des BIPs emporgeschnellt. Die langfristige Fortsetzung der großflächigen Förderungen gefährdet aus Sicht des Restrukturierungsverbandes ReTurn nicht nur den Staatshaushalt, sondern behindert auch einen gesunden Wirtschaftsaufschwung.
Die Gefahr für die wirtschaftliche Erholung liegt in zwei Faktoren begründet: Einerseits bei künstlich am Leben gehaltenen Firmen, die nicht überlebensfähig sind. Andererseits droht eine „Überförderung“ gesunder Geschäftsmodelle und dadurch eine Überhitzung, die sich ebenfalls als Risiko erweisen könnte.
Die Engpässe in den Lieferketten und bei den Personalressourcen zeigen, dass die Balance zurzeit nicht gegeben ist. Die Preisaufschwünge fördern auch inflationäre Risiken, die lange gar kein Thema waren. Im Bereich der Insolvenzen gab es im ersten Quartal den tiefsten Stand seit 44 Jahren. Die befürchtete Insolvenzwelle ist jedenfalls kurzfristig nicht zu erwarten. Allerdings sind auch diese Aufschubeffekte langfristig nicht nachhaltig und führen zu einer Konservierung von unproduktiven Strukturen (potentiellen Verlustbetrieben).
Die Stützungsmaßnahmen sollten rasch zurückgenommen werden, um eine ungesunde Entwicklung der Wirtschaft zu vermeiden. Gleichzeitig fordern die Restrukturierungsexperten von ReTurn Begleitmaßnahmen und Gesetzesänderungen, um den Strukturwandel gut zu begleiten und den Standort wieder fit für die Zukunft nach Corona zu machen.
„Statt einer schnellen Überhitzung braucht es einen gesunden Aufschwung der Wirtschaft. Dieser ist nur durch ein rasches Zurückfahren der Förderungen und einen schnellen Reformkurs bei den Rahmenbedingungen und beim Staatshaushalt erreichbar. Die geplanten fiktiven Eigenkapitalzinsen sind dabei ein sehr guter Vorschlag für einen langfristigen Eigenkapitalaufbau, es braucht aber weitere Reformschritte, die einerseits gesunde Unternehmen stärken und die Verwerfungen der Wirtschaft beenden“, betont Bernhard Klingler, Vorstand des Restrukturierungsverbandes ReTurn.
Zusammengefasst schlägt der Zusammenschluss von Sanierern, Unternehmensberatern, Banken, Anwälten, Investoren und Gläubigerschützern, folgende Maßnahmen vor:
- Refokussierung öffentlicher Förderungen auf Zukunftsbereiche wie neue Technologien, Start-Ups, Digitalisierung, Energiewende und Klimaneutralität sowie Einschränkung von Corona-Hilfen auf die wenigen weiterhin betroffen Sektoren:
- Selektive Stundungen und fokussierte Förderungen ausschließlich für gesunde Geschäftsmodelle, die noch von Corona-Folgen betroffen sind (Bsp: Stadthotellerie). Festmachen der Förderungen an betrieblicher Fitness (Geschäftsmodell intakt)
- Genereller Stopp von flächendeckenden Fördermaßnahmen für alle (Gießkannenmodell)
- Wachstums-Förderungen nur noch für Bereiche mit großer Zukunftsbedeutung (Bsp: Digitalisierung, Klimaschutz, neue Technologien, …)
- Weitere Anreize für Eigenkapital(aufbau):
- Neben der Gleichbehandlung von Eigenkapital und Fremdkapital (über fiktive Eigenkapitalzinsen) wäre ein Verlustrücktrag wünschenswert, um profitable Unternehmen rasch wieder zu stärken.
- Aufsetzen von nationalen AMCs (Asset Management Companies), die in Non Performing Loans investieren können, um sanierungswürdige Kreditnehmer zu unterstützen. Unterstützung dieser Vehikel mit Hilfe von steuerlichen oder anderen Anreizmodellen, um möglichst viel privates Kapital für die AMCs zu generieren.
- Aktivierung des privaten Kapitals für österreichische Eigenkapitalinvestoren durch verbesserte Rahmenbedingungen
- Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Insolvenzen und für die Bankenfinanzierung:
- Explizit begrüßt wird eine rasche Inkraftsetzung des neuen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in Österreich („Chapter 11 für Österreich“) in Form der Restrukturierungsordnung durch Umsetzung der Richtlinie der EU 2017/1132. Dabei werden Gläubigerforderungen einfach gekürzt und teure, aufwändige Verfahren vermieden.
- Erleichterung der Geschäftsführer-Haftung durch temporäre Sistierung der Sonderhaftungstatbestände der Geschäftsführer für Abgabenschulden (§ 9 BAO, § 67 Abs 3 ASVG), wenn ein Sanierungsverfahren bis 31. 12. 2022 beantragt wird.
- Bei Bankfinanzierung besteht das Erfordernis, bei Unternehmenssanierung ausgefallene Kredite („NPL“) zur Gänze mit eigenem Eigenkapital zu unterlegen („NPL Backstop Regulation“).
- In der neuen geplante Restrukturierungsordnung Möglichkeiten vorsehen, während eines laufenden Verfahrens auch Finanzierungen (Bridge Loans) ohne insolvenzrechtliche Anfechtungsrisken aufzunehmen. Ansonsten ist in der Praxis eine Restrukturierung ohne Insolvenz aufgrund der rechtlichen Risiken häufig schwierig (Betriebmittelkredite für Sanierung fehlen).
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